Ausbildungsangebote
Der „Mofa-Führerschein“ bleibt wie gehabt erhalten. Er ist in dieser Tabelle nicht aufgelistet, da es sich nicht um eine Fahrerlaubnisklasse handelt, sondern lediglich um eine Prüfbescheinigung.
✓ Mindestalter 15 Jahre
✓ Höchstgeschwindigkeit 25 km/h
✓ Besuch des Theorieunterricht in einer Fahrschule
✓ Erwerben von Fahrpraxis in der Fahrschule
✓ Ablegen einer Theorieprüfung