Ausbildungsangebote

Der „Mofa-Führerschein“ bleibt wie gehabt erhalten. Er ist in dieser Tabelle nicht aufgelistet, da es sich nicht um eine Fahrerlaubnisklasse handelt, sondern lediglich um eine Prüfbescheinigung.

✓ Mindestalter 15 Jahre

✓ Höchstgeschwindigkeit 25 km/h

✓ Besuch des Theorieunterricht in einer Fahrschule

✓ Erwerben von Fahrpraxis in der Fahrschule

✓ Ablegen einer Theorieprüfung

Motorrad

Alle Zweiradklassen
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PKW

Kraftfahrzeuge bis 3.5 to
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